Geschrieben von:
Dr. jur. Theodor von Campe
|
Zitat :
Ausserdem sitzt hier die Bauaufsichtsbehörde, eine Institution, welche darauf achtet, dass auch Sie als Bauherr (...und Jurist) sich an die Spielregeln hält und darauf achtet, dass Sie die bau- und nachbarrechtlichen Grenzen erkennen.
Kommentar :
1. Überlegen Sie mal, welcher Unsinn unter der Herrschaft der NAZIS getrieben wurde und überlegen Sie mal, daß dieser Unsinn noch immer
in der Landschaft steht, im Boden vergraben ist, im Wasser versenkt ist.
2. Die Bauaufsicht erteilt eine Baugenehmigung "unbeschadet Rechte Dritter", ich kann also eine Baugenehmigung bekommen, um meinen
Baukörper über die Grenze auf Ihr Grundstück zu bauen. Ich kann sogar eine Baugenehmigung erhalten, um auf Ihrem Grundstück zu bauen.
Den Rest klären wir dann vor dem : Zivilgericht und eben nicht mit der Bauaufsicht !
Ich empfehele auch in diesem Forum zu lesen - vor dem Schreiben !
|