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Thema: Nachbar stock Dach auf!

Autor Beitrag
 Verfasst am: 10.03.2008 11:30:44 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Also, ausgerechnet von einem Juristen hätte ich eine andere Antwort erwartet. Es wurde von Frau Kaddy nach der Legalität der Aktion gefragt. Wenn die Nachbarn von Frau Kaddy und Ihrem Mann nicht dazu in der Lage sind, Ihre Nachbarn anständig zu fragen und Sie über die geplanten Aktionen aufzuklären und dann an Ihnen vorbei versuchen wollen, auf deren Rücken irgendeinen Bau "durchzuziehen" finde (ich jedenfalls) für sich gesehen, schon recht fragwürdig. Sie hatte sich im konkreten Fall um die Aufklärung um Ihre Rechte bemüht und lediglich nach diesen gefragt. Wenn man sich als Bauherr so verhält, müsste man wissen, dass es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung kommen kann, falls der entsprechende Nachbar in seinen Rechten verletzt wird. Wenn dieser Fall tatsächlich von Frau Kaddy und Ihrem Mann vor einem Gericht verhandelt wird und 1,5 Jahre dauert, könnte man dem Nachbarn doch vorhalten, warum hast du denn nicht vernünftig mit allem Drum und Dran gefragt oder dich mit den Nachbarn arrangiert (...also doch die berühmte Kaffeerunde...) ? Zu den Wartezeiten anderer Gerichte kann (ich jedenfalls) nur sagen, dass man hierbei sehen kann, dass es eben nicht so einfach ist, materielles Recht bilden zu können. Im übrigen muß man doch auch schon mal sagen können, dass in der BRD nunmal rd. 25 Millionen Menschen (Rentner, Pensionäre, ALG II und ALG I-Empfänger, Studenten mit BAFÖG, Wohngeldempfänger, Empfänger aus gesetzlichen Unfallversicherungen, Empfänger aus der gesetzlichen Pflegeversicherung, Elterngeld etc. etc.) gibt, welche Sozialleistungen empfangen, was auch Ihr gutes Recht ist. Auf der anderen Seite stehen die Beitragszahler hierfür. Da sind Unternehmen, Unternehmer, Angestellte, Arbeiter aller Einkommensschichten, Beamte usw. usw. Wundert es Sie bei derartigem Zusammenhang persönlich denn, dass en gros der Leistungsträger (...also die letztere Gruppe) von seinem Einkommenbrutto nur noch rd. 50 % hat ? Wenn sich der geneigte Leser noch vorstellen kann, dass jedes Unternehmen auf das Einkommenbrutto die gesamten SV-Abgaben nochmals abführt. Somit kann man doch feststellen, dass die entsprechenden Leistungsträger der Gesellschaft, erheblich weniger an Gegenleistung von staatlicher Seite erhalten, als Empfänger staatlicher Sozialleistungen. Die einzigen (staatlichen) Gegenleistungen für eben diese Leistungsträger sind eben der Schutz eigener Rechte durch Polizei, Behörden, Staatsanwaltschaften und Ämter, der öffentliche Strassenbau (...welcher NUR durch die KFZ-Steuer locker gedeckt wäre...), das Schulwesen und das Krankenversicherungs bzw. Rentenversicherungssystem (eine private Krankenversicherung für einen ledigen Berufstätigen Mitte 30 liegt bei AG und AN Anteil bei ca, ca. 70,-- EUR; bezahlt wird heutzutage bei z.B. 1300,-- EUR brutto EUR 105,-- AN und 105,-- EUR AG Anteil also gesamt 210,-- EUR nicht zu vergessen die "tolle" Praxisgebühr. Mit der gesetzlichen RV und PV läuft das in etwa gleich, Zitat Norbert Blühm : "Die Renten sind sicher."). Jeder geneigte Leser kann sich mal vor Augen führen das es rd. 180 TSD Mitarbeiter der ges. KV gibt, welche rd. 160 TSD niedergelassenen Ärzten gegenüberstehen. Wenn die gesetzliche KV, PV und RV von heute auf Morgen nicht mehr zwangsweise "eingetrieben" werden würden, sondern jedem AN gestattet würde, diese Leistungen privat abzuschliessen, wären all diese staatlichen Apparate sofort am Ende. Jede Arbeitslosenversicherung könnte von privaten Unternehmen viel effektiver (günstiger, bessere Leistungen etc.) angeboten werden, als eben vom Staat. Also ist es für einen Menschen, der brav seine Steuern und SV-Beiträge entrichtet, so, dass eine der wenigen, staatliche Gegenleistung hierfür der Schutz seiner Rechte durch die o.g. Behörden usw. sind. Sie schreiben, sinngemäß, ob es sinnvoll wäre, diesen Schutz seiner Rechte auch warzunehmen, da die Sozialgerichte und die Prozesskostenhilfe ja schon so lange dauern würden. Nun, es ist (mir zumindest), schon schwer verständlich, auf welcher Grundlage eine Ehescheidung verhandelt wird. Nicht selten ist ja schliesslich der Leistungsträger der Ehe (...ob nun Mann oder Frau...) nicht nur der/die "gehörnte" sondern am Ende auch noch staatlich verpflichtete(r) Unterhaltszahler(in) und das m.E. obwohl der andere Ehepartner mit mangelhafter Bildung bzw. ohne Arbeitsbereitschaft in 500 Jahren die Leistungen seines Partners nie und nimmer erreicht hätte. Es wird staatlich ja schon angenommen, dass der weniger verdienende Ehepartner quasi unfähig dazu ist, sein Leben noch selbst bestreiten zu können (...was die meisten vor der Ehe sehr gut konnten). Was Frau Heather Mills beispielsweise mit dem von Paul McCartney verdienten Geld zu tun hat, ist, so oder so, eben nicht nachzuvollziehen. Dies liegt allerdings nicht an den Gerichten, sondern am Gesetzgeber. Zum anderen geht es bei Sozialgerichten um Hartz 4, Kindesunterhalt und davor um die PKH. Auch wenn das Gericht für den Kindesunterhalt 6 Jahre braucht, werden die vollen 6 Jahre trotzdem an Unterhalt gezahlt. Meistens geht es in derartigen Rechtsfällen um die Höhe des Unterhalts. Wenn jemand, der unterhaltspflichtig ist, eben nichts bezahlt, hat er die berühmte "Begebe dich ins Gefägnis" Karte, was sicherlich eher fix passiert. Falls der Unterhaltspflichtige keinen Unterhalt bezahlt, werden die Leistungen vorab ja auch staatlich erfüllt und nach gerichtlichen Feststellungen ebenso schnell wieder eingetrieben. Sicherlich kann man bei einigen vor Gericht gebrachten Fällen durchaus fragen, ob diese Fälle wirklich unbedingt richterlich zu klären waren und ob eine Bildung von materiellem Recht wirklich nötig war. Die einzig mögliche Antwort hierauf ist aber ja. Weil, zumindest meiner Meinung nach, jeder der diesen Staat finanziert, ein mindestens ebenso grosses Interesse an seinen Rechten haben darf, wie alle anderen und weil zum anderen selbst sogenannte Bagatellentscheidungen wiederum zu schnelleren Verfahren bei zukünftigen Rechtstreitigkeiten führt (als Referenzurteil) oder diese bei mangelnden Erfolgsaussichten ebenso wieder verhindert. Sicherlich kann man immer nur appelieren, sich miteinander zu verstehen, garantiert kann soetwas aber eben nicht klappen. Dies zumal in der BRD die entsprechenden Entscheidungen im europäischem Vergleich sehr schnell funktionieren. In Italien kann eine Rechtsstreitigkeit im Zivilrecht schnell über 10 Jahre in Anspruch nehmen. Damit haben die meisten Behörden und auch das Parlament eher wenig zu tun. Die meisten Rechtsstreitigkeiten werden nur aufgrund des Geldes und aufgrund zwischenmenschlicher Differenzen betreffend der Individualrechte geführt. So kann man schnell sehen, dass die Entscheidung zu Gunsten einer Person genauso schnell eine andere Person in Ihren Rechten schädigen kann, wo halt nur ein objektiver, verständnisvoller und kluger Richter helfen kann, da in der Behörde eben nur Menschen arbeiten, welche auch irgendwann vor der Entscheidung stehen, wem Sie denn dann Recht geben wollen, können und dürfen.
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