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Thema: Dachstuhl erneuern.

Autor Beitrag
 Verfasst am: 09.03.2008 19:26:33 Titel: Re: Dachstuhl erneuern.
Hallo Herr Bebensee, hier meldet sich nochmals der echte Klaus B.

Bei meiner Fragestellung ging es mir nicht darum, beispielsweise Räume zu verändern. Es soll also nicht aus einer Abstellkammer ein
Kinderzimmer entstehen. Daß das nicht geht ohne Genehmigung, leuchtet ein. Beispiele sind Brandschutz des Kinderzimmer oder
die Treppe. Es war ja gerade wieder im Fernsehen zu sehen, wie ein offenbar genehmigtes Haus brannte und wohl 9 türkische
Mitbürger umkamen, weil offenbar ein Schwelbrand sich verselbstständigte.

Nein, meine Frage ging in eine andere Richtung.

Stellen wir uns vor : das Einfamilienhaus ist etwa 100 Jahre alt. Daß der Zahn der Zeit daran genagt haben muß,
dürfte normale Lebenserfahrung sein.

Nun stellen wir uns vor, eine Hauswand - Wetterseite - hat über die Jahre Sonne, Regen, Schnee und Eis
abbekommen und die Steine \"zerbröseln\" so langsam.
Nun gehen wir also her und perputzen diese Wand und erreichen : a) den Schutz dieser Wand und
b) flicken wir ganz nebenbei die ausgewaschenen Fugen (Lehm).
Hier gehe ich nicht von einer Notwendigkeit einer Baugenehmigung aus.
Richtig ?

Nun komme ich nochmals zum Dachstuhl :
Nun war mal die eine oder andere Pfanne defekt. Nach eben etwa 100 Jahren ist das normal. Also Pfannen
runter und eine neue Haut drauf.
Keine Baugenehmigung schreiben Sie, ich habe verstanden.
Nun merkt der Dachdecker, daß an den Stellen, wo der Regen eingedrungen ist, auch das Holz
angegriffen ist. Und der Dachdecker hat gleich den Zimmermann am Telefon und Minuten später
vor Ort.
Geschehen Nummer 1 : der Zimmermann flickt diese Stellen aus und der Fall ist erledigt.
Da die Dachlattung (6mal4) keine statische Bedeutung hat, wird diese mit
ausgewechselt. Richtig ?

Geschehen Nummer 2 als Alternative : Das Haus steht da nun ohne Eindeckung und der herbeigerufene Zimmermann erkennt :
- dieser Dachstuhl hat schon mal vorher woanders gesessen, was er an Schlitzen / Zapfen erkennt,
- die Würmer haben in den 100 Jahren ordentlich genagt.
Und der Zimmermann schlägt vor, runter mit dem Dachstuhl und innerhalb 2. Tagen in gleicher Art und Weise \"neu\" drauf.
Die Verkleidung von innen - Wärmeschutz - hat den Blick auf den Dachstuhl verhindert.
Ziemlich dumm gelaufen diese Sache.
Man hätte also vor dem Anruf / Auftrag beim Dachdecker mal die Gibskartonplatten entfernen müßen, um sich das Holz
anzuschauen. Aber, das ist nun mal eben \"schief\" gelaufen. Ggf. auch \"blauäugig\".
Wenn nun für einen \"gleichen Dachstuhl\", der als \"rott erkannt wird\" eine Baugenehmigung notwendig ist,
dann kann das im Extremfall bedeuten, daß das Haus mit einer Plane über Wochen / Monate abgedeckt werden
muß.
Im allerschlimmsten Fall, den es in Schleswig-Holstein sicher nicht gibt :)), ist die Bauaufsicht noch etwas langsam
oder etwas \"sauer\" und die Sache kann sich bis vor das Verwaltungsgericht ziehen. Und dann sind wir, siehe
den andere Beschreibung in diesem Forum, bei 1,5 Jahren ........................
Das bedeutet also in der Konsequenz,
daß der Renovierungswillige (Dachstuhl, Eindeckung) vorher sehr genau schauen lassen soll, um bloß keine
doppelt böse Überraschung zu erleben ?
Und das bedeutet, daß der eine oder andere Balken OHNE Baugenehmigung ausgetauscht werden kann ?
Richtig ?

Schönen Gruß und frohes Schaffen.
Klaus B. - der Echte -
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