Geschrieben von:
Dr. jur. Theodor von Campe
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Zitat :
Das schlimme ist das sich die Gerichte tagtäglich mit solchem Zeugs zugemüllt werden und wirklich relevantes hintendranstehen muss.
Kommentar :
Die Wartezeit im Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht, hier 24837 Schleswig, dauert zur Zeit etwa 1,5 Jahre,
wenn auf Erteilung einer Baugenehmigung geklagt wird.
Hier stelle sich der geneigte Leser einmal vor, in welche persönliche und wirtschaftliche Not ein Kläger kommt,
wenn die Zeit davon läuft.
Die Wartezeit im Klageverfahren vor dem Sozialgericht, hier in ganz Schleswig-Holstein, dauert zur Zeit 4,0 Jahre
auch dann, wenn nicht gegen Hartz-4 geklagt wird.
Hier stelle sich der geneigte Leser einmal vor, daß ein Verfahren bsplw. wegen Schadensersatz von der
Berufsgenossenschaft - wegen Berufskrankheit, nehmen wir Krebs - erst entschieden wird, wenn die
Partei verstorben ist.
Die Wartezeit im PKH-Verfahren vor den Amtsgerichten dauert in SChleswig-Holstein, auf eben die PKH-Entscheidung
mindestens und über 6. Monate. Dann erst wird das Verfahren eventuell (!) Rechtshängig - wenn es denn PKH
gibt.
Die Verfahren vor den Oberlandesgerichten, nehmen wir das Thema Scheidung und Scheidungsfolgen, also Unterhalt
und Kindesunterhalt, dauern zwischen 4 bis 6. Jahren.
D a h e r :
auch wenn dieser Beitrag sehr wenig mit Baurecht zu tun hat doch mal die Bitte an manch einen Zeitgenossen, ob es wirklich sinnvoll ist,
Behörden, Ämter, Staatsanwaltschaften und deren Hilfsbeamte mit jeder "Kamelle" zu beschäftigen ????????????
Andererseits will ich aber auch nicht verheimlichen, daß gerade in Deutschland, auch in Schleswig-Holstein, Behörden sich darin
gefallen, sich "Arbeit zu suchen" und "sich daran festzuhalten". Das Parlament in Kiel leistet dabei "gute Hilfe".
Und das gilt auch für das Baurecht !
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