Anscheinend ist meine gestrige Antwort unter zensiert abgelegt worden. War vielleicht zu ironisch ;-). Also, liegt eine Terrasse IM Gebäude ? Nein. Kann sich der Benutzer einer Terrasse aussuchen, wann und unter welchen Umständen er diese benutzt ? Ja. Ist ein Sportpilot, Ballonfahrer, äpfelpflückender Nachbar dauerhaft am Himmel oder an der Leiter ? Nein. Ist ein Dachfenster nach Bau immer da ? Ja. Kann man sich aussuchen, den äpfelpflückenden Nachbarn für wenige Stunden den Blick in das Eigenheim durch Vorhänge zu versperren ? Ja. Kann man das auch bei einem Dachfenster ? Sicher. Wenn man Dunkelkammern mag, geht auch das. Dann sind Nachbars Blicke ganz sicher weg; die Sonne aber auch. Satteldächer und Walmdächer ? Sie können mich ja überraschen und den Punkt in der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein heraussuchen, wo etwas anderes als die Dachneigung speziifiziert ist. Ob man ein "Umweltverbrecher" ist oder nicht regelt das Gesetz. Dieses Gesetz wurde von Politikern gemacht, welche wieder von der Allgemeinheit gewählt wurden. Wenn Sie einer der Gartenfanatiker "vor den Kadi zerrt", hoffe ich inständig für Sie, dass es eine ordentliche, faire und dem materiellem (...also greifbaren) Recht entsprechende Verhandlung gibt, mit einem möglichst verständnisvollem Richter und Sie nicht innerhalb von 10 Minuten abgebügelt werden. Genauso wie der Umgang bei Behörden und Ämtern. Stempel und gut. Bestens. Dann werde ich tatsächlich irgendwann Ihr nördlicher und östlicher Nachbar. Einfach zur Behörde, kurzer Stempel und schon kann ich 5-geschossig neben Ihnen bauen. Was ? Da haben Sie ne Beschwerde, da werden Sie " per Schnellverfahren" vom Richter in 10 Minuten abgefertigt. Da haben wir eine Gemeinsamkeit, denn die Justiz ist überaus sinnvoll. Sie bildet erst das Recht, was zuvor über Gesetze geregelt werden soll. Da scheinen Sie gerne mit zweierlei Maß zu messen. Denn, wenn sich andere durch Ihr Hobby gestört fühlen, beanspruchen Sie Ihr Recht nach dem Motto "die anderen stellen sich nur an." "der austretende Staub ist ja harmloses Eisenpulver (...mit Sauerstoff lebt der Mensch im Durschnitt 70 Jahre, wie lange das wohl mit Eisenpulver funktioniert), "...wenn die anderen Rasenmähen dürfen, dann darf ich auch flexen." , "Ich verursache zwar den Lärm und Staub aber ist ja total unverständlich, warum ich nur deswegen angezeigt werden würde.", "Warum prüft das Umweltamt denn keine Rasenmäher ?", "Wenn ich mal deswegen nen Problem bekommen könnte, Hund und gut.", "...die Umweltschutzgesetze sind ja viel zu hart, man ist ja als Autowäscher ja schon ein Verbrecher" und mein absoluter Favorit :"Wenn mich dabei keiner erwischt, ist das alles sozusagen von selber legalisiert. Das Umwelt oder Ordnungsamt einladen ? Lieber nicht, könnte ja "schief" gehen. Der Gerichtsweg ist da ja auch (...nach Ihrer Aussage) einfach zu blöd. Mit jeder Silbe, die Sie schreiben, setzen Sie von den Menschen vorraus, die das lesen, sich Ihnen und Ihrem Hobby gegenüber Rücksichts- und Nachsichtsvoll zu nähern und "blind" zu schlucken. Im gleichen Atemzug verkünden Sie aber seltsamerweise, dass die Hobbys von Frau Kaddy und Ihrem Mann zweitrangig sind. Da sollte Frau Kaddy den Kompromiss eingehen und schweigen und "blind" alles akzeptieren. Hobbies, Grundstücksnutzung, Rechte hinterfragen ? Ggf. seine Rechte vor Gericht verteidigen ? Alles Bagatelle. Wenn Ihnen jemand Ihr Hobby oder Ihren Hund verbieten wollte, ist das in Ihren Augen dann auch alles nur ne Bagatelle ? Selbst wenn jemand von Ihrem Hund vollgesabberte Klamotten oder einen Hundebiss abkriegt, zeigen Sie, dass Ihnen die Belange der anderen egal zu sein scheinen. Die können Sie ja anzeigen (...wie ich Ihrer Antwort entnehmen kann, wäre das ja auch für Sie völlig überzogen und übertrieben...).
Im übrigen würde das Thema "Schnellgerichte" genauso wie das abbügeln von Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht nur am GG Art. 3 scheitern ((1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.), sondern da würde es sicherlich auch Probleme mit dem EUGH geben, denn in der Grundrechtcharta der Europäischen Union steht : Grundrechtcharta der EU Art. 7 : Jede Person hat Recht auf Achtung Ihres Privat und Famillienlebens, ihrer Wohnung sowie Ihrer Kommunikation, Grundrechtcharta der EU Art. 20 Alle Personen sind vor dem Gesetz gleich und nicht zuletzt : Grundrechtcharta der EU Art. 47 : Jede Person hat ein Recht darauf, dass Ihre Sache von einem unabhängigen, unparteiischen und zuvor durch Gesetz errichteten Gericht
in einem fairen Verfahren, öffentlich und in angemessener Frist verhandelt wird. Jede Person kann sich beraten, verteidigen und vertreten lassen.
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