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Thema: Nachbar stock Dach auf!

Autor Beitrag
 Verfasst am: 06.03.2008 17:13:54 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin
Also, ich hatte geschrieben "...nicht in das Gebäude schauen können..." würde mich wundern, wenn die Terrasse IM Gebäude liegt. Zum zweiten könnte ja ein Nutzer einer derartigen Terrasse bei fliegendem Sportpiloten, äpfelpflückendem Nachbarn oder Ballonfahrern für eine kurze Zeit auf das Sonnen verzichten. Genauso kann man als wenig beeinträchtigend empfinden, wenn der Nachbar durch arbeiten auf einer Leiter kurzzeitig in das Haus guckt. Da könnte man natürlich auch für ein oder zwei Tage Vorhänge vor machen. Bei einem fest installiertem Dachfenster, ist das Fenster hingegen IMMER da, da kann man auf das Verschwinden warten bis man grün ist.
Es geht mit 99 %iger Sicherheit um ein Satteldach anstatt eines vorher vorhandenem Walmdaches. Die Frage wurde ja gestellt, ob man dies bezweifeln kann oder nicht. Zum einen schreibt die Landebauordnung "NUR" von "Dächern und Dachteilen". Dort gibt es keine Unterscheidung zwischen Zelt- oder Satteldach, sondern lediglich Grenzabstände und eine Unterscheidung nach Dachneigung. Diese Landesbauordnung soll nachbarschützende Wirkung entfalten, ist jedoch hauptsächlich auf Neubauten und nicht auf Bestandsbauten ausgelegt. Bei Neubauten kann man durch seine eigene Bauplanung ja auch auf des Nachbars Dach eher reagieren (z.B. durch versetzen des eigenen Gebäudes, selber ein Dach bauen, keine Terrasse oder Gartenfläche anlegen, Höhenunterschiede durch aufschütten kompensieren etc, etc.) . Wenn ein Bestandsgebäude schon da ist, ist eine Reaktion eben nicht mehr oder nur sehr schwer möglich, weswegen man auf die LBO, das Nachbarschutzgesetz, auf das GG, u.U. auf andere Vorschriften (je nach Einzelfall) und auf nachbarschaftliche Rücksichtnahme verweisen müsste oder sich vertrauensvoll an die Baubehörde wenden muß. Ob Sie jemand "vor den Kadi zerren würde..." wegen "dem Anblick" kann ich nicht beurteilen. Genausowenig kann man aus der Ferne beurteilen, ob das von Ihnen ausgeübte Hobby umweltschädlich ist oder nicht, jedoch ist eben die Wahrscheinlichkeit gerade in Wohngebieten groß, dass dies passieren könnte und dass Sie vor einem Gericht "den kürzeren ziehen" würden. Ebenso ist Fakt, FALLS Ihnen derartige Menschen (neuer Nachbar, Kornblumen pflückender Rentner) begegnen würden, dass o.g. Vorgänge passieren können und dass Sie durchaus damit hätten rechnen müssen. Würden Sie das auch als "Bagatelle " abstempeln, wenn Sie selbst um Ihr Hobby auf Ihrem Grundstück streiten müssten oder Ihnen ein Bußgeldbescheid wegen Umweltverschmutzung über ein paar 100 oder gar 1.000,-- EUR zugeht ? Das Menschen zum Thema Umweltschutz (wie bei allen anderen Themen auch) m.E. durchaus geteilte Meinungen haben, ist wohl hinreichend bekannt, weswegen es für alle möglichen Themen eben Gesetze, Vorschriften und Gerichte gibt, um es möglichst allen Recht zu machen und zu überwachen ob sich die Menschen auch rechtens Verhalten. Vor sog. "Schnellgerichten" kann man eben nur warnen. Richter und Gerichte sind dazu da, um materielles (...also greifbares) Recht zu bilden. Das geht eben wieder nur unter Würdigung aller Umstände. Wie würde es Ihnen denn gefallen, Ihr neuer Nachbar zeigt Sie wg. Umweltverschmutzung an, Sie bekommen ein Bußgeldbescheid über 1.000,-- EUR und eine Nachbarschaftsklage zwecks unterlassen, Sie kommen vor den Richter, der nur sagt : "Was, Sie flexen auf Ihrem Hof und reparieren Autos/Boote und Wohnwagen ? Der Nachbar sagt, dass das so laut ist und Sie nichts absaugen. Sie sagen, Sie saugen ab und Sie arbeiten ja nur zu "normalen" Zeiten. Nach 10 Minuten sagt der Richter zu Ihnen : Sie zahlen die 1.000,-- EUR und Ihnen wird zukünftig das ganze verboten : würden Sie ein derartiges Verfahren für sich selber als "greifbares Recht" empfinden ? Wäre es Ihnen da nicht lieber, wenn eine Beweissicherung gemacht wird, Ihnen die Möglichkeit gegeben wird, zu beweisen, dass es nicht so ist, wie behauptet wird usw., erwarten Sie nicht auch von einem Richter Verständnis für Ihre Sicht der Dinge bzw. für Ihre Lage. Der Justizapparat kann Gesetze und Vorschriften ja nur unter Einbeziehung aller Umstände würdigen. Genauso arbeiten auch in Ämtern und Behörden nur Menschen und keine Maschinen. Diese müssen die einzelnden Umstände nach Gesetzeslage und auch für die Belange der Menschen prüfen. Sie würden sicherlich am lautesten schreien, welch furchtbares Unrecht es doch wäre, wenn das Ordnungsamt bei Ihnen den Stempel "abgelehnt" zückt, weil es Ihren Fall per Zweizeiler übergeben bekommt und nichts weiter prüft, sondern ein Blick, Stempel und gut. Na ja, Sie meinen ja nur das Bauamt, für Ihren eigenen Fall sollte die normale Gesetzgebung ja weitergehen, oder wie soll man das verstehen ? Es drängt sich einem auf, dass Ihnen Belange, Sorgen, Nöte und auch Rechte anderer Menschen völlig egal sind, solange Sie nur Ihre eigenen Ansprüche durchsetzen können. Ob nun einer von Ihrem Hund gebissen wird, seine Klamotten verschmutzt werden, ob irgendjemand Ihr Hobby stört, Schuld haben die anderen, der Gesetzgeber hat einfach Unrecht, wäre doch viel besser wenn diese dusseligen Umweltschutzgesetze nicht existieren würden. Überhaupt sind ja alle anderen die bösen, welche Sie aufgrund Ihres Hobbys in einer Wohngegend nicht akzeptieren würden und das, obwohl Sie als einziger in dieser Wohngegend mit einer Flex unter dem Boot/Auto/Wohnwagen hocken würden. Ach ja, und der Staub ist ja total harmlos und den ganzen Nachmittag in regelmässigen Abständen den Winkelschleifer anwerfen; die sollen sich mal nicht so anstellen. Überhaupt sollte jeder Bundesbürger sein Auto auf dem Rasen waschen können und ob nun Öl in das Grundwasser gelangt weil jemand bei der Ölkontrolle den Ölstab fallen lässt oder beim nachkippen Öl verschüttet, ist ja alles halb so wild. Die gesammelten Gesetze hierfür sind ja alle sinn- und nutzlos. Wenn dann noch einer eine Beschwerde hat, ob Ihm das nun wichtig ist oder nicht, aLa 10 Minuten Verhandlung oder Amtsstempel; einfach abbügeln und weiter gehts. Grundrechte ? Ach was, alles nicht so wichtig. Rücksichtnahme gegenüber anderen ? Völlig überschätzt. Ordnung ? Kann ruhig unordentlich werden, stört Sie ja nicht. Das eigene Hobby auf den Prüfstand stellen ? Besser nicht, könnte ja "schief gehen". Die anderen sollen mal lieber Ihre Hobbies einstellen bevor Sie dass Ihre verlieren. Was ? Jemand will per Prozeß seine Rechte verteidigen ? Wie kann er nur ? Das ist ja geradezu verwerflich. Ausserdem ist der Rechtsweg ja blöd, wer braucht schon materielles Recht ? Man müsste dann ja tatsächlich 2 - 3 mal zum Gericht fahren, so eine Ladung ist ja geradezu unzumutbar. Da Sie bei Ihren Autoreparaturen bis heute unbeobachtet geblieben sind, legalisiert sich das alles ja von ganz alleine. Man darf ja auch seinen Müll in die Landschaft kippen, solange es andere auch tun. Überhaupt sollte Frau Kaddy ja Ihrer Meinung nach den "Kompromiss" eingehen und still sein, da Sie ja den Wetterschutz auf der Südseite geniessen kann, ein doppelt so hohes und breites Dach ja ungesehen und unberechnet "wenig Verschattung bringt", Sie Ihre Fenster mit Vorhängen bestücken darf, Sie sich über die Individualität Ihrer Wohnsiedlung freuen kann, der Nachbar ganz sicher möglichst wenig ausgebaute Fläche zu möglichst hohen Kosten bauen wird und Sie sich ja völlig grundlos nach Ihren Rechten erkundigen möchte. Passend, wenn Sie schreiben, Sie saugen den Staub ab, um Schleifpapier zu sparen; solche Sachen wie Umweltschutz stellt man lieber nicht in den Vordergrund. Bei dieser Lebensanschauung wundert mich persönlich nicht, dass Sie alleine auf einer Kuhkoppel leben.
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