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Thema: Nachbar stock Dach auf!

Autor Beitrag
 Verfasst am: 04.03.2008 13:21:36 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin Klaus !
Richtig, vom Satteldach war nicht die Rede, ein Satteldach wäre aber z.B. auch beim ominösen 10x10 m Haus die logische Variante. Wie schon oben gerechnet, wäre bei einem Zeltdach für ein 10x10 m Haus (EG Grundfläche 100 qm) im OG maximal 36 qm Wohnfläche zu gewinnen, da auf allen Seiten je 2 m durch die entstehende Dachschräge verloren gehen würde bis die Decke (bzw. Dachschräge) erst nach 2m auch 2 m hoch wäre. Zieht man also von 10 m auf jeder Seite 2 m (macht gesamt 4 m) ab, so verbleiben 36 qm ausgebaute Dachfläche. Davon muß man den Treppenaufgang wieder abziehen (geschätzt oben durch die Dachschräge ca. 1,5-2 qm und unten durch die im Wege liegende Treppe rd. 3,5 qm. Macht also im günstigsten Fall rd. 5 qm. Verbleiben also rd. 31 qm gewonnene Fläche. Jetzt muß im ausgebauten DG erst noch Wände gezogen werden (einen Schrank kann man ja schlecht an die Dachschräge stellen). ausserdem müssten die Wände ja auch von einem Zugang (wie z.B. einen kleinen Flur) zu den Räumen ausgehen. Da verschwinden wieder rd. 2 qm, so dass das ausgebaute Dach noch eine Fläche von 29 qm hat ( Dieses Dach muß ja auch vom Dachstuhl getragen werden, wo wahrscheinlich ein weiterer qm schwindet, also noch 28 qm. Das gesamte Dach abreissen, neu bauen (inkl. Dachstuhl, Innenausbau, Heizung verlegen, Fußbodenaufbau, neue Dämmung, neue Treppe usw. und sofort) für eine Fläche von rd. 28 qm ?? Wie schon oben gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, dass ein (vernünftiger) Mensch derartige Aufbauten durchführen würde. Würde ich als nicht gerade effektive Kosten/Nutzen Rechnung beschreiben. Ist bei dem 10x10 m Haus ein Satteldach aufgesetzt, liegt die zu gewinnende Wohnfläche schon bei 60 qm. Da wird eine Kosten/Nutzen Rechnung schon eher sinnvoller. Bebauungspläne, Gesetze, Vorschriften und Gerichte gibt es aus gutem Grund; diese schützen Sie z.B. auch davor, am nächsten Tag ein 30 geschossiges Hotel als Nachbarn zu haben. Es gibt wohl 1.000de Möglichkeiten, sein Eigenheim zu vergrössern oder entsprechend der Masse zu verändern und zu individualisieren. Man muß sich halt nur an die Spielregeln halten, um zu seinem eigenen Vorteil niemand anderen zu schädigen. Die Gesetze gelten natürlich auch für Sie, wie auch für Polizei, Ordnungsamt, Umweltbehörden usw. usw. soll also heissen, wenn jemand das Ordnungsamt, Umweltamt oder Polizei wegen Ihrem Hobby anruft, stellt sich doch auch für Sie die Frage, ist Ihr handeln rechtens oder nicht. Wenn Ihr handeln rechtens ist, entsteht Ihnen kein Nachteil, dann könnten Sie auch in der normalen Wohngegend leben, da Sie sich ja gesetzeskonform verhalten. Diese Nachteile entsteh(t)en eben nur, wenn das handeln eben nicht rechtens ist. Wenn Sie schreiben "Als erstes wird bei uns jeder vom Köter begrüsst und das sehr intensiv....und liebevoll... und dann kümmern wir uns um den Besuch,..." ist der Raum für eine andere Interpretation, als geschehen, doch recht eng. Wenn Sie sich (im Bezug auf Ihr Hobby) durch die Gesetgebung ungerecht behandelt fühlen, steht Ihnen der Rechtsweg offen. Aber einer realistischen Nachfrage einfach nur Ihre Meinung um die Ohren zu gurken und diese mit völlig abwegigen Argumenten zu unterfüttern, ist auch zwischen den Zeilen nicht konstruktiv.
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