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Thema: Nachbar stock Dach auf!

Autor Beitrag
 Verfasst am: 03.03.2008 12:49:36 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Moin Klaus !
Also Mathematik scheint nicht gerade Ihr Steckenpferd zu sein. Also nochmal langsam zum nachrechnen. Wenn man 2 rechtwinklige Dreiecke miteinenader verbindet entsteht ??? ... ja genau, ein Rechteck ! Also ist die Fläche eines Dreiecks genau halb so gross, wie eben dieses Rechteck. Geht man bei einem 10x10 m Haus von einem Zeltdach aus, ist die Dachfläche (basierend auf 2.122 m Höhe First, 5,432 m Dachschräge und 5 m bis Mitte) insgesamt auf allen 4 Seiten = 108,64 qm. Wenn nun ein Sattelldach aufgesetzt wird, entfällt auf 2 Seiten eben diese Dreieck. sondern die Ansicht verändert sich auf ein Rechteck in 2 Ansichten, während die anderen beiden Seiten die aufgemauerten, wieder dreieckigen Ansichten ausmachen. Somit ergibt sich hier eine Gesamtfläche des Daches bzw. der aufgemauerten Ansichten (basierend auf 5 m Höhe First, 7,071 m Dachschräge und 5 m bis Mitte) von 191,42 qm. Berechnet man dies auf 1 Dachseite, ergibt sich für diese eine Dachseite eine Vorheransicht von einer Dachfläche von ( (5m x 5,432 m)/2)x2) = 27,16 qm und eine Hinterheransicht von = (7,071 mx10 m) = 70,71 qm also eine mehr als doppelt so grosse Fläche, welche dann auch noch gute 2,9 m höher ist. Wenn Sie auf 10 m Haus ein 2,9 m höheres Hindernis in dem selben Abstand wie jetzt, haben und Sie nachfragen, was den nun mehr Schattenwurf verursacht, lässt mich an der Ernsthaftigkeit Ihrer Frage eher zweifeln. Wenn Sie, wie Sie selber schreiben, befürchten, dass Umweltamt und die Polizei auf einmal vor der Haustür zu haben und weiter befürchten, dass dies in einer Wohngegend für Ihr Hobby zu ernsthaften Problemen mit den Nachbarn führen wird, drängt es sich jedem auf, dass Ihr Hobby sehr lärmintensiv und auch umweltverschmutzend zu sein scheint, ansonsten könnten Sie doch auch in einer normalen Wohngegend problemfrei leben. Da Sie befürchten, dass Nachbarn damit Probleme hätten und Sie aller vorraussicht nach, bei nachbarlicher Beschwerde, dieses Hobby amtlich gestoppt wird, ist eine Rechmtmässigkeit eher fragwürdig, oder ?. Mit der Argumentation "...aber die anderen sind ja mindestens genauso schlimm, als man selber, da diese ja häufig Ihren Rasen mähen." ist, ehrlich gesagt, lächerlich. Wenn jemand seinen Hausmüll irgendowo abkippt , nehmen Sie das doch auch nicht zum Anlass Ihren Hausmüll in die Landschaft zu kippen, oder ? Haben Sie schon jemals gehört, dass das Umweltamt neurdings wegen einem Rasenmäher ausrückt ? Wohl eher nicht. Das mit dem Kompromiss kommt eben nicht von mir, sondern von Ihnen. (Zitat Ihrer ersten Antwort : "Also ich finde man muss schon mal Kompromisse eingehen können."). Was ein Kompromiss ist, habe ich Ihnen lediglich mitgeteilt. Ausserdem habe ich Sie gefragt, wo den das Zugeständis des o.g. Nachbarn von Frau Kaddy ist ?? Nur, weil Sie Ihr Hobby in Abgeschiedenheit durchführen, macht es das noch lange nicht rechtens, auch wenn es z.Z. den Anwalt spart. Angenommen, Ihr Hobby ist harmlos und alles ist soweit okay, dann könnten Sie dem oben erwähnten Rentner (...oder auch die Nachbarn in der Wohngegend) mit Hilfe der Gesetze zur Einsicht bringen und Ihre Rechtsansicht verteidigen. Gesetzt den Fall, Sie würden nicht auf jedem Besucher Ihren Hund losschicken, was Sie bei ordnungsgemässen handeln ja auch nicht müssten. Sie hätten ja nichts zu befürchten. Gesetzt denn Fall, es ist so, würden Sie doch genau dieselben Fragen, die ich oben erwähnt habe und die Frau Kaddy gestellt hat, stellen, um Ihr Hobby rechtlich zu schützen. Gesetzt jedoch den Fall Sie schicken auf jeden Besucher Ihren Hund los, weil es eben eher fragwürdig ist, ob Sie rechtmässig handeln, gibt es auch dafür Gesetze (z.B. 324-330 d StGB) und falls der Hund jemanden verletzt (und der Hund genau deswegen frei herumläuft, denn dann gilt er als Waffe) ebenfalls (§224 StGB). Gesetzt den Fall, es passiert genau so wie ich oben geschrieben habe und Sie schicken dem Rentner den Hund eben nicht auf den Hals, würde es sicherlich eben wieder zu den Fragestellungen kommen, was des Rentners und auch Ihr, gutes Recht wäre. Wenn jemand ein Haus und ein Grundstück aufgrund verschiedener Eigenschaften kauft, so muß er sich mit diesen auch abfinden können. Genauso kann man dem (aufstockenden) Nachbarn doch auch vorhalten, dass er das Haus doch auch so (mit der Grösse der Wohnfläche) gekauft hat. Einen Kompromiss kann man nur dann schliessen, wenn man eben doch die Kaffeerunde durchführt, da ansonsten keine gegenseitigen Zugeständnisse möglich sind. Wie Sie selber schreiben, wären Sie ja in der betreffenden Wohngegend der, der stört und alle anderen bösen, bösen Nachbarn, welche sich gestört fühlen, haben ja Unrecht. Warum haben denn die oder der Nachbar(n), welcher sich durch Sie gestört fühlt, denn Unrecht ? Diese(r) hockt ja nicht mit einer Flex unter einem Boot/Wohnwagen/Auto ? Wenn Sie als einziger in einem Restaurant eine Zigarre rauchen und sich andere dadurch gestört fühlen, können die anderen doch mit Fug und Recht behaupten, dass nur Sie als einziger mit Ihrer Zigarre die Störung verursachen, oder nicht ? Sie argumentieren in die Richtung, dass Sie (z.B. mit o.g. Zigarre oder Ihren Autoschraubereien) die Störung verursachen und wenn Sie die Störung unterlassen sollen ( z.B. wenn der Wirt von seinem Hausrecht Gebrauch macht oder die Nachbarn sich durch Ihren Schleifer gestört fühlen und Sie anzeigen) als einziger das wahre Unschuldslamm sind und die anderen gefälligst Ihr Hobby zu "schlucken" haben. Die Angst von Frau Kaddy war, dass Sie und Ihr Mann keine Sonne mehr auf der Seite der Dachaufstockung hätten, nicht ob Sie beim Sonnen beobachtet würden. Die Effektivität, sich zum sonnen in den Schatten zu legen, kann wohl als fragwürdig bezeichnet werden, deckt sich allerdings mit Ihren bisherigen Argumenten (Wetterschutz auf der Südseite, mit dem Geodreieck aufreissen, Vorhänge vor die Fenster machen, Hund auf die Mitmenschen loslassen etc. etc.). Ob das alles legal oder eben nicht ist, WURDE JA VON FRAU KADDY HINTERFRAGT. Das die Gerichte sich ja um wirklich relevantes (... was das Ihrer Meinung nach auch immer sein soll, erschliesst sich mir zwar nicht...) zu kümmern hat, kommt wohl auch eher aus der Schublade "rechtsfreier Raum". Da empfehle ich Ihnen mal das Grundgesetz Art. 103 (1) "Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör."
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