Geschrieben von:
Dieter
|
Sehr geehrter Klaus !
Ich wüsste nicht, was es da mit einem Geo-Dreieck "aufzureissen" gibt. Eine solche Rechnung nennt sich auch treffend "Satz des Pythagoras". Geht man von einer 10 m Wandlänge aus, ist die hälftige Wandlänge (also 5 m) der Mittelpunkt. Der Winkel vm First bis zum Boden sind 90 Grad, während die restlichen beiden Winkel 45 Grad ergeben (Wie bei allen zueinanderführenden Linien in einem Dreieck also 180 Grad).
Somit ist die Höhe (ebenso wie die Breite) am First 5 m, die Länge der Hypothenuse (also der Dachschräge) ist 7,071 m. Bei einem, wie Frau Kaddy schrieb, Winkel von 23 Grad. ist noch immer ein rechter Winkel vorhanden, jedoch ist der Aussenwinkel dann 23 Grad (der andere Winkel ist also 67 Grad). Also ist die Breite noch immer 5 m, die Höhe vom Boden bis zum First wird genau 2,122 m betragen, während die Hypotenuse 5.432 m beträgt; es ergibt sich also bei derartiger Berechnung ein Höhenunterschied von 2,88 m bei einem 10 m langem (oder auch breiten) Haus. Für rechtwinklige Dreiecke mit rechtem Winkel bei c gilt: Flächeninhalt = (a * b) / 2, a² + b² = c² (Satz des Pythagoras), a² = c * p, b² = c * q (Kathetensatz des Euklid), h² = p * q (Höhensatz des Euklid) sin Alpha = a / c. Sachlich gesehen, stellt es einen Unterschied dar, ob man Rücksicht auf die Bedürfnisse der Nachbarn (Mitmenschen) nimmt, oder eben nicht. Im übrigen wird wohl kein (vernünftiger) Mensch das Dach bei einem 10 m langen und 10 m breiten Haus aufstocken. da bei jeder Seite von den 5 m ausgebaute Fläche erst 2 m abgezogen werden müssten, bis eine Deckenhöhe von 2 m vorliegt. Da hätten Sie bei einer Dachaufstockung eine denkbar teure Variante um 36 qm Wohnraum zu schaffen (...wo dann auch noch eine Treppe hin müsste). Ausserdem muss man auch beachten, dass bei derartigen Ausbauten meist ein Drempel hergestellt wird, welcher die Nachbarswand (sowie das Dach) höher macht, als jetzt vorhanden. Vielleicht hat Frau Kaddy ja das Hobby, sich auf der Südterrasse zu sonnen, so wie Sie Ihr Hobby haben, halt an Booten zu schrauben. Nehmen wir mal den Fall an, Sie schrauben gerade an Ihrem Boot/Auto. Dies tun Sie (...da Sie, wie Sie selbst schon schreiben hierdurch Lärm verursachen und die Umwelt verschmutzen), wohlweisslich auf Ihrem Grundstück hinter dem Haus, so dass dies niemand von der Strasse aus sehen kann. Nun fühlt sich ein Rentner, welcher gegenüber Ihres Hauses angehalten hat, um z.B. Kornblumen zu pflücken, von Ihrem Lärm gestört, rennt mir nix, dir nix um Ihr Haus rum auf Ihr Grundstück und sieht Sie bei der Arbeit. Um dies gegenüber der Polizei zu belegen, fotografiert er Sie dabei. Eh Sie es sich versehen, bepöbelt er Sie und teilt Ihnen mit, dass er derartige Lärmbelastung oder Umweltverschmutzung nicht tolerieren, da er ein passionierter Umweltaktivist ist und er das Bedürfnis hat, die Umwelt mit allen Mitteln zu schützen, und deswegen für den Rest seines Rentnerdaseins regelmässig besuchen, beobachten und anzeigen wird. Selbstverständlich werden Sie dann fragen, darf er das ? Darf er unangemeldet Ihr Grundstück betreten oder sich davor hinsetzen um Sie zu beobachten ? Darf er Sie bei derartigen Arbeiten auf Ihrem Grundstück fotografieren ? Darf er Ihnen andauernd wegen Lärm bzw. Umweltverschmutzung die Polizei/ das Umweltamt schicken ? Hätten Sie nicht damit rechnen müssen, dass es soweit kommt, da Sie so ein ungewöhnliches Hobby haben ? Würden Sie nicht versuchen, Ihr Hobby/Bedürfnisse auf Ihrem Grundstück entsprechend zu schützen und auch bei einem Fachmann nachzufragen ? Würden Sie nicht auch dem Rentner gegenüber versuchen, dass er auch auf Ihre Belange Rücksicht nimmt und versuchen sich zu einigen ? Würden Sie dem Rentner nicht auch vorhalten, dass es Gesetze gibt und er nicht einfach so bei Ihnen so auftreten kann, wie es Ihm gefällt ? Als Sie Ihr Grundstück erwarben, haben Sie es ja deswegen gekauft, um abgeschieden Boote/Autos zu reparieren. Bei Frau Kaddy ist es nichts anderes; Sie hatte mit Ihrem Mann das Grundstück gekauft, um Ihre privaten Bedürnissen (z.B. sonnen) nachzugehen. Nun will Ihr Nachbar, um seinen eigenen Bedürnissen (Wohnraum) nachzugehen, aufstocken. Nun fragt Frau Kaddy : Darf er das ? Muß er nicht Rücksicht nehmen ? Wäre es nicht klug, dem Nachbarn mitzuteilen, dass man selber auch Bedürfnisse hat und zu versuchen, sich mit diesem zu einigen ? Wäre es nicht auch rücksichtsvoller vom Nachbarn, sich mit den Mitmenschen zusammenzusetzen um Zweifel oder Bedenken aus dem Weg zu räumen ? Wenn dies von dem Nachbarn ausgeht der baut, warum will er die Zeifel oder Bedenken in diesem Falle eben nicht aus dem Weg räumen ? Ist es nicht hilfreich, einen Fachmann zu fragen und sich zu erkundigen, welche Rechte man hat, um das eigene Bedürfnis zu schützen ? Die Frage nach der Adresse lag eher daran, da Sie ja so "kompromissbereit" (...eher liberal) sind, da Sie ja überhaupt nichts stören würde und dass ja alles überhaupt kein Problem wäre, der Schattenwurf ja so gering wäre (...mit dem Geometriedreieck aufreissen ??? Südseite = Wetterseite ??? Ja Neeee, is klar....). Im übrigen hier einmal die Definition von Kompromiss : [lateinisch] der, Übereinkunft durch gegenseitige Zugeständnisse. Wenn Frau Kaddy bzw. Ihrem Mann soetwas zwischen Tür und Angel mal eben vorgehalten wird, wo liegt denn dann das nachbarliche Zugeständnis ?
|