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Thema: Nachbar stock Dach auf!

Autor Beitrag
 Verfasst am: 27.02.2008 15:20:47 Titel: Re: Nachbar stock Dach auf!
Sehr geehrte Kaddy !
Nachdem ich auf Ihre (verständliche) Frage gestossen bin kann ich mich der Antwort des Herrn Bebensee nur anschliessen. Für Hausnachbarn gibt es das Nachbarschutzgesetz sowie die LBO. Im Grunde genommen wird alles über den Art. 14 GG geregelt : " Das Eigentum...wird gewährleistet...(natürlich auch die Nutzung dieses Eigentumes). Insoweit ist im Nachbarschutzgesetz Rücksichtnahme gegenüber den Nachbarn gefordert. Das neue Nachbarschaftsrecht, das mit 1. Juli 2004 in Kraft getreten ist folgenden Inhalt : Die Nachbarn müssen in Zukunft "bei der Ausübung ihrer Rechte aufeinander Rücksicht nehmen", ist die Kernaussage der Novelle. Sie wurde dem Paragraph 364 Absatz 1 ABGB angefügt und spricht hier von dem Recht des Nachbarn im Einzelfall die Beeinträchtigung richterlich prüfen zu lassen. Wie ich aus Ihrer Frage gelesen habe, Hat Ihr Nachbar nicht mit Ihnen direkt darüber gesprochen. Rein zwischenmenschlich bin ich der Ansicht, dass Ihr Nachbar normalerweise einfach mal alle Architektenpläne, Höhenangaben etc. etc. einpackt, sich einen Sonntag Zeit nimmt und gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Mann bei einem schmucken Kaffee alles erläutert und um sich mit Ihnen zu einigen, anstatt soetwas zwischen Tür und Angel zu bemerken. Somit ist es sicherlich sinnvoll, Akteneinsicht bei der unteren Bauordnungsbehörde zu beantragen und ggf. Ihre Sicht der Dinge darzulegen. Sie sind z.B. nicht dazu gezwungen, einen Windfang freigeben zu müssen (...dieser dürfte ja lediglich 1 m herausragen bei einem jetzigen Abstand von 3 m) Dasselbe gilt für Dachüberstände, welche ebenfalls mindestens 2 m Abstand halten müssten (§ 6 Abs. 7 LBO). Was die LBO nicht erfasst sind die sog. "Einzelfälle". Dies würde
beispielsweise zum tragen kommen, wenn die beiden Häuser aufgrund des Geländeunterschiedes eine entsprechende Höhendifferenz haben (Ihr Haus beispielsweise niedriger steht als das Nachbarhaus). Dasselbe gilt natürlich auch i.d.R. für den Bestandsschutz, wenn beispielsweise in Ihrer Wohnstrasse die gesamten Gebäude alle nur 1-geschossig bebaut wurden. Da ich für soetwas kein Fachmann bin, müsste Herr Bebensee zu diesen beiden Eventualitäten Stellung nehmen. Zu Klaus : Ob dies Legal ist oder nicht, wurde ja gerade in Frage gestellt. Gerade weil eben jeder denkt, er könne machen was er will, gibt es ja auch die entsprechenden Gesetze und Vorschriften. Ansonsten würde die Rücksichtnahme auf fremdes Eigentum oder fremde Rechte nicht existieren. Ob Sie nun in einer Siedlung leben oder auf der Kuhwiese ändert nichts daran, dass dieser Wohnraum und das Grundstück a) unter gewissen Gesichtspunkten gekauft wurde und b) mindestens genauso schützenswert ist wie die Umbaupläne des Nachbarn. Wenn Sie so liberal sind, am besten gleich die Adresse angeben. Mal sehen ob dann einer vor Ihrem Schlafzimmer- bzw. Wohnzimmerfenster mit Popcorn in der Hand Platz nimmt, Sie können ja einen Vorhang davormachen....Vielleicht will Ihr Süd- bzw. Westnachbar auf einmal 3-geschossig 1 m von Ihrem Grundstück hochbauen (...mit dem Wetterschutz auf der Südseite, hahaha, ja nee, is klar...). Sie sind ja sicherlich kompromissbereit. Ich persönlich wünsche mir Sie als Nachbarn, da können ungeahnte Bauträume war werden....Dann können Sie auch gerne unter Ihrem Auto/Boot liegen, da hätten Sie bei derartiger Kompromissbereitschaft ja wahrscheinlich genausoviel Sonne wie auf Ihrer Terrasse. In wie weit sich der Beschattungsgrad erhöht, liegt ganz in der Art der Argumentation, von 23 Grad auf 45 Grad kann man mit davon ausgehen, dass das Dach doppelt so hoch wird, wie vorher. Zu Kaddy : Am besten die Nachbarn bitten, den Bau mittels Planung etc. darzulegen, um eventuelle Unstimmigkeiten im Zuge einer friedlichen Nachbarschaft beizulegen. Falls dieser dazu nicht bereit ist, könnte sicherlich ein "Haken" an der Sache sein, so dass die untere Bauordnungsbehörde mittels Akteneinsicht angefragt werden müsste.
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