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Thema: Büroräume im Keller

Autor Beitrag
 Verfasst am: 02.08.2005 15:15:17 Titel: Re: Büroräume im Keller
Hallo Herr Makober,

Büroräume zählen zu den Aufenthaltsräumen, die hinsichtlich lichter Raumhöhe und Belichtung usw. entsprechende Anforderungen erfüllen müssen; ein Archiv ist -auch gewerblich genutzt- kein Aufenthaltsraum, sondern ein Abstellraum.

Erläuterungen zu den Begriffen „Abstellraum“, „Aufenthaltsraum“ und „Aufenthaltsraum im Kellergeschoss“ finden Sie auf folgenden Seiten unserer Homepage:


http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=116

http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=126

http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/formulare/index.php?fb=9&fd=15
(Stichwort: Zusatzinformationen Bauaufsicht).


Zu unserem Baulexikon können Sie sich „durchklicken“ über die Seite
http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/lebenslagen/index.php?lblid=2

Bedenken Sie bitte, dass Aufenthaltsräume im Keller- bzw. Dachgeschoss u.U. auf die festgesetzte GFZ -Geschossflächenzahl- angerechnet werden. Erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, welche planungsrechtlichen Vorschriften für Ihr Baugrundstück gelten.

Viele Grüße aus Bad Oldesloe

Carola Haage

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