Hallo,
wir möchten ein Carport/eine Garage als Grenzbebauung an einer Privatstrasse mit einer Länge von 9,50m bauen.
Wir möchten auch einen Bauantrag einreichen, jedoch stellt sich für uns vorher die Frage, ob wir von jedem Miteigentümer der Privatstrasse eine Genemigung einholen müssen.
Kippt das Projekt schon, wenn von 10 Pateien eine Partei dem nicht zustimmen würde, oder gilt das Mehrheitsprinzip ?
Weiterhin stellt sich die Frage welche Voraussetzungen für diese zusätzlichen 0,50m Länge generell vorhanden sein müssen, damit das Bauamt diesem Projekt zustimmen könnte(Höhe/Breite wird den Bestimmungen entsprechen, sowie die Statik). Die Breite würde ca. 4,50m betragen da es gleichzeitig auch eine überdachte Zuwegung werden soll.
Baugenemigungsfrei wäre es ja bei einer maximalen Länge von 9,00m , jedoch ist das bei zwei Fahrzeugen als Kombis bereits zu knapp.
Nebeneinander ist bei uns leider auch nicht möglich, bzw. sehr ungünstig.
Gruss
Michael
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