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Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Badezimmer.

Autor Beitrag
 Verfasst am: 11.02.2008 13:58:59 Titel: Re: Badezimmer.
Moin moin, Herr S.,

die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im § 54 LBO, nachzulesen unter
-> http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P54.htm

Der Kauf eines im Außenbereich gelegenen Gebäudes birgt immer gewisse Risiken in sich (siehe dazu die zahlreiche Beiträge in diesem Forum unter dem Stichwort „Bauen im Außenbereich“).

Wenn noch nicht geschehen, sollten Ihre Bekannten sich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde erkundigen, ob das Gebäude, das sie gekauft haben, (noch) Bestandsschutz genießt (vgl. dazu unser Baulexikon unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=0 ).

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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