Geschrieben von:
Carola Haage
Bauaufsicht
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Hallo Felix,
Gewächshäuser zählen zu den sogenannten Nebenanlagen und sind unabhängig von der Größe der Grundfläche bis 4,00 m Firsthöhe baugenehmigungs- bzw. anzeigefrei.
Die Standortwahl auf Ihrem Grundstück kann aber planungsrechtlich durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes eingeschränkt sein; hier empfehle ich Ihnen, sich bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung zu erkundigen, ob und ggf. welche B-Planfestsetzungen für Ihr Grundstück gelten.
Viel Spaß beim "Gärtnern" wünscht
Carola Haage
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