Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Herr Molitor,
in der Vergangenheit haben wir in diesem Forum ja schon viel Gedanken miteinander austauschen können.
In meinen Stellungnahmen vom 03.02.2007, 09.02.2007, 02.04.2007 und 04.04.2007 bin ich im Rahmen des zeitlich und rechtlich Möglichen sehr ausführlich auf die Punkte eingegangen, die Sie bei Ihrer Planung berücksichtigen sollten. Von Bedeutung ist dabei insbesondere die in der Stellungnahme vom 03.02.2007 aufgeführte Rechtsprechung.
Sie sollten meiner Empfehlung folgen und Ihre Fragen ggf. in einem Vorbescheidsverfahren klären lassen ...
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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