Geschrieben von:
P.Molitor
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Hallo Herr Bebensse,
wie sieht es eigentlich mit der Schaffung einer zweiten Wohneinheit aus.
Nehmen wir an, es exixtiert ein Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten a 100 qm Wohnfläche. Der Eigentümer möchte nunmehr eine Wohneinheit abreißen und beantragt dafür eine Abrissgenehmigung. Später oder evtl. auch gleichzeitig beantragt er wieder die Schaffung einer zweiten Wohneinheit. Insgesamt sind dann 6 Pers.in derFamilie.
Geht das?
Wie sieht es aus, wenn es sich nicht um ein Doppelhaus sondern um ein Einfamilienhaus mit 200 qm Wohnfläche handelt. Kann dann eine zweite Wohneinheit mit 80-90 (besser wäre natürlich noch mehr qm) angebebaut werden.
Später plant der Eigentümer evtl. die urspr. 200 qm zu verkleinern oder zu erneuern.
Ich bin gepannt auf Ihre Antwort
Es grüßt Sie
P. Molitor
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