Geschrieben von:
Matthias Münster-Nauruhn
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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
auch wir beabsichtigen im Rahmen unseres Hausbaus im Kreis Stormarn (Reinfeld) ein Carport vorwiegend aus Holz zu errichten. Wir würden gerne ein Carport in den Maßen 9m x 5m errichten. Wobei die 9m direkt an der Grundstücksgrenze anliegen. Direkt an das Carport schließt sich dann das Haus an, steht aber unabhängig vom Haus. Das Haus hat also eine Entfernung von 5m zur Grundstücksgrenze. Wenn ich Ihre bisherigen Ausführungen lese, dürfte unser geplantes Carport der Landesbauordnung nicht widersprechen, oder? Was bei mir nur Fragen aufwirft ist die Brandschutzbestimmung, die nach meinem Verständnis nur eine Grenzbebaunung mit einem Carport von max. 20qm erlaubt. Was ist denn nun entscheidend?
Ich bedanke mich im Voraus für die Auflösung meiner Verwirrung
Herzliche Grüße
Matthias Münster-Nauruhn
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