Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Gerold,
über die Gültigkeit von Bebauungsplänen entscheiden die Oberverwaltungsgerichte bzw. die Verwaltungsgerichtshöfe im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO (siehe http://dejure.org/gesetze/VwGO/47.html ).
Das Bundeskleingartengesetz finden Sie u.a. unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bkleingg/gesamt.pdf (siehe dort insbesondere unter den §§ 1 bis 3).
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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