Geschrieben von:
Jens Bebensee
Fachdienstleiter Bauaufsicht
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Hallo Frank,
mit Ihrem Vorhaben ändern Sie die Nutzung des Anbaus. Diese Änderung muss beantragt werden. Ob als Bauantrag oder Bauanzeige ist davon abhängig, ob es für Ihr Grundstück einen Bebauungsplan gibt. Nähere Informationen dazu finden Sie unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=127.
Die Mindesthöhe von Umwehrungen ist im § 43 LBO geregelt (siehe http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P43.htm ).
Hier noch ein Link zum Bauprüfdienst der Freien und Hansestadt Hamburg:
-> http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/behoerden/stadtentwicklung-umwelt/bauen-wohnen/bauen-in-hamburg/baupruefdienste/bpd-03-2003,property=source.pdf
Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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