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Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 29.11.2007 18:13:08 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo Mylene,

Geräteschuppen sind im Außenbereich (nur) bis zu 10 m3 umbauten Raumes baugenehmigungs- und bauanzeigefrei (vgl. § 69 Abs. 1 Nr. 1 der Landesbauordnung Schleswig-Holstein - LBO – unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Sie benötigen aber u.U. eine naturschutzrechtliche Genehmigung (vgl. http://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.php?bereich=0&lid=145 und §§ 10 ff. Landesnaturschutzgesetz unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/gesamt/NatSchG_SH_2007.htm#NatSchG_SH_2007_rahmen ).



Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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