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Thema: Bebauungsplan

Autor Beitrag
 Verfasst am: 29.11.2007 17:27:32 Titel: Re: Bebauungsplan
Hallo Sven,

das „Tagesgeschäft“ lässt es nicht immer zu, dass man auf Fragen im Bürgerforum gleich antwortet...

Wenn das umstrittene Vorhaben nach § 74 LBO angezeigt worden ist (vgl. http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P74.htm ), kann Grundlage dafür nur ein rechtskräftiger qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB (siehe unter http://dejure.org/gesetze/BauGB/30.html ) sein.

Wurde für das umstrittene Vorhaben eine Baugenehmigung erteilt, kann Grundlage dafür ebenfalls § 30 Abs. 1 BauGB oder § 33 BauGB (siehe unter http://dejure.org/gesetze/BauGB/33.html ) gewesen sein.

Wenn das Vorhaben die nach § 6 LBO (siehe unter http://sh.juris.de/cgi-bin/landesrecht.py?d=http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P6.htm ) erforderlichen Mindestabstandflächen zu Ihrem Grundstück einhält, ist regelmäßig nicht davon auszugehen, dass Sie in Ihren öffentlich-rechtlich geschützten Nachbarrechten verletzt sind (vgl. auch http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=5&bid=111 ).



Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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