ich bin Eigentümer eines Doppelhauses (Direkte Straßenlage) Habe eine Eigentümergemeinschaft mit dem Hinterhaus und daan liegt hinter mit noch ein Pfeifengrundstück. Alle haben wir eine gemeinsame Auffahrt Wie ist die Schneeräumung gesetzlich geregelt ?
A. Auf der Auffahrt
B. Auf dem Fußweg vor meinem Haus