Hallo Herr Bebensee,
vielen Dank für Ihre Antwort. Das Gebäude wurde noch nicht errichtet.
Die zweite Version des Bebauungsplan hing in Amtsverwaltung bis zum 09.11.2007 aus. Dort sagte man mir, dass ich gegen den Bebauungsplan nichts unternehmen könne, da es sich bei der zweiten Version nur um eine Veränderung von Wegen, nicht aber um die von Bebauungsplätzen handele. Die Widerspruchszeit sei dafür schon abgelaufen.
Der Besitzer der Grundstücke - der versucht, mit den Eigentümern der bebauten Grundstücke möglichst gut auszukommen - erwähnte mir gegenüber, dass es sehr wohl zu geringen Veränderungen der Bebauungsflächen gekommen sei, er allerdings Baugenehmigungen für die erste Version des Bebauungsplanes habe und er sich nach diesen richten würde. Welche Grundstücke betroffen sind, entzieht sich meiner Kenntnis.
Nach welchem Bebauungsplan muss ich mich richten?
Die Bauhöhe der zu bauenden Gebäude wurde auf neuen Meter begrenzt. Von Mitte Oktober bis Anfang März wäre bei Ausschöpfung der Bauhöhe eine Verringerung des Lichtenfalls in unsere Wohnung zu erwarten. Natürlich habe ich keinen Anspruch auf den Ausblick in die freie Natur, muss ich mich aber auch damit abfinden, dass ich unter Umständen nach Bauabschluss in einer dunklen bzw. dunkleren Wohnung sitzen muss?
Mit freundlichem Gruß
Sven M.
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