Hallo,
zählt ein nur von außen begehbarer Schuppen oder HAR, der sich unter dem verlängertem Dachüberstand des Wohnhauses befindet und mit diesem zusammen errichtet wurde, noch laut BauNVO als Nebenanlage, mit der man die Baugrenze lt. B-Plan überschreiten darf?
Ich habe leider zu diesem Thema noch nichts gefunden, vielleicht könnte mir ja hier jemand weiterhelfen.
Vielen Dank.