Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Sönke,
sicherlich wird eine Gemeinde einen Privatweg nicht so ohne Weiteres zur öffentlichen Straße umfunktionieren können. Der Eigentümer dieses Weges bzw. dieser Fläche hat hierbei sicherlich auch ein Wörtchen mitzureden. D.h. dass sich die Gemeinde erst mal mit dem Eigentümer einig werden muss.
Ob Sie als Anlieger informiert oder gar gehört werden m ü s s en, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Auch über das Prozedere einer Widmung zur Straße kann ich Ihnen keine weiterführenden Informationen anbieten. Ich würde Ihnen empfehlen, das Gespräch mit Ihrer Gemeinde zu suchen, da diese Fragen unter die sogenannte Planungshoheit der Gemeinde fallen.
Das auf dem eigenen Grundstück anfallende Oberflächenwasser muss auch auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden - z.B. durch Einleitung in das öffentliche Regenwassersiel oder Versickerung. Eine „Entsorgung“ des Regenwassers auf einem fremden Grundstück ist nicht zulässig. D.h. dass Sie wahrscheinlich schon seit jeher dafür hätten Sorge tragen müssen, dass das Wasser eben n i c h t auf oder über diesen bis dato privaten Weg fließt. Wenn erst jetzt an Sie die Aufforderung herangetragen wurde, dies zu unterbinden, dann haben Sie in meinen Augen bisher schlichtweg Glück gehabt.
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