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Thema: Bauen im Aussenbereich

Autor Beitrag
 Verfasst am: 23.10.2007 16:56:01 Titel: Re: Bauen im Aussenbereich
Hallo,

ich bin über die google-Suchmaschine auf diese Seite gestoßen und hoffe nach dem Durchlesen der bisherigen Beiträge hier kompetente Hilfe zu bekommen.

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe vor 5 Jahren ein Haus im Außenbereich gekauft. Es steht 500m vom nächsten Dorfrand entfernt mit weiteren 3 Häusern. Es gibt eine offizielle Straße + Anschluss an die öffentliche Versorgung; Müllabfuhr usw.

Das Haus wurde 1920 gebaut. Es war etwas renovierungsbedürftig, so dass ich einige Umbaumaßen vornehmen wollte. Ich habe dafür Pläne erstellen lassen und diese zunächst mit der Gemeinde besprochen, welche mich an das Amt für ländliche Räume verwies, da ich mich direkt am Deichfuß (Innenseite) befinde und die entsprechende Genehmigung für eine Baumaße in einem bestimmten Abstandsstreifen benötigte. Ich erhielt dies auch für die Maßnahmen. Niemanden - weder in der Gemeinde noch beim ALR schien die Lage unseres Hauses nicht ordnungsgemäß vorzukommen. Letztendlich habe ich eine Genehmigung beim zuständigen Bauamt des Kreises beantragt. Nun erhielt ich plötzlich die Antwort, für mein Haus bestünde überhaupt keine Baugnehmigung und man stellte mir den Abriss meines Hauses in Aussicht.
Anfangs habe ich meine Hoffnungen auf die Gemeinde gesetzt, die versuchte für unseren Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies Unternehmen schlug aber fehl.

Daher liegen wir immer noch im Außenbereich. Und dies angeblich ohne Baugenehmigung. Darf ich hier einmal unverblümt die Frage stellen, warum die Behörde nach 80 Jahren die Vorlage einer Baugenehmigung verlangen bzw. das Nichtbestehen derselben behaupten kann. Immerhin besteht doch auch die Möglichkeit, dass bei der Behörde solche verloren gehen.

Wie soll ich eine solche beschaffen ohne nähere Angaben zu den Vorbesitzern zu haben? (Die ich im übrigen über den Vorbesitzer nicht bekomme)
Und selbst wenn es tatsächlich keine Baugenehmigung gibt, dann könnte ich mich doch auf den sog. "Bestandsschutz" berufen, ...aber soweit ich das laienhaft verstehe, doch nur, wenn mein Haus einmal - also 1920 - nach dem damaligen Baurecht errichtet wurde. Wie bekomme ich aber das für 1920 geltende Baurecht heraus.

Ich habe hier schon gelesen, daß die entsprechenden Gesetze für den Zeitraum 1935 angegeben wurde. Können sie mir da u.U. für die Zeit um 1920 eine Quelle nennen?

Mit freundlichen Grüßen

Ihr N.-Broder Greve

PS: Die Situation meiner Nachbarn ist natürlich ähnlich, allerdings ist bei einem Haus das Vorliegen einer Genehmigung nicht ganz klar und bei einem anderen gibt es angeblich eine nachträgliche Baugenehmigung bezogen auf einen Umbau, welcher in der 90er Jahren durchgeführt wurde. Damals wurde ein Stallgebäude zu Wohnraum umgebaut.
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