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Thema: Wohnwagen oder Container

Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.10.2007 13:30:07 Titel: Re: Wohnwagen oder Container
Hallo Herr Fiedler,

Anlagen, die nicht im Katalog des § 69 LBO (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ) enthalten sind, sind baugenehmigungspflichtig.

Wohnwagen bzw. Container fallen insbesondere nicht unter die Nummern 24, 40, 48 und 49 der Regelung.

Mit den baugenehmigungs- und anzeigefreien Toilettenwagen im § 69 Abs. 1 Nr. 47 LBO sind auch nur solche gemeint, die jederzeit zum Verkehr auf öffentliche Straßen zugelassen werden können.

Geht es um straßenverkehrsrechtlich zugelassene Wohnwagen, sollte sich Ihr Bekannter zunächst unter Hinweis auf § 36 Abs. 3 Satz 1 und 3 LNatSchG (siehe unter http://sh.juris.de/sh/NatSchG_SH_2003_P36.htm ) mit der Gemeinde in Verbindung setzen, anderenfalls gleich mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.


Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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