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Thema: Unsere Erbengemeinschaft

Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.10.2007 11:10:26 Titel: Re: Unsere Erbengemeinschaft
Hallo Dirk,

Ihre Frage bezieht sich nicht auf das öffentliche Baurecht, also auch nicht auf unseren Zuständigkeitsbereich.

Ich empfehle Ihnen daher, sich anderweitig zu informieren.

Privatrechtliche Regelungen, die Ihnen möglicherweise weiterhelfen könnten, finden Sie im Internet u.a. über die Seite

-> http://www.rechtliches.de/
.

Suchen Sie dort doch beispielsweise einmal nach den Begriffen

-> Bürgerliches Gesetzbuch
-> Wohnungseigentumsgesetz.

Bei „dejure.org“ finden Sie in den einzelnen Paragraphen tlw. sogar noch Hinweise auf Rechtsprechung.

Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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