Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Sehr geehrter Herr Harperscheidt,
es ist vorstellbar, dass durch die Darstellungen im Flächennutzungsplan der Gemeinde sich das Grundstück teilt in bebaubaren Bereich (Dorf- , Wohn- Gewerbegebiet o. ä.) und grundsätzlich nicht bzw. nur bedingt bebaubaren Bereich (z. B. Fläche für die Landwirtschaft).
Es muss hierbei berücksichtigt werden, dass die Abgrenzungen im Flächennutzungsplan nicht immer parzellenscharf und dass ggf. auch die Darstellungen im Flächennutzungsplan nicht in jedem Fall anwendbar sind.
Auch muss berücksichtigt werden, dass evtl. der nicht bebaubare Bereich besonders geschützt ist, z. B. durch eine Landschaftsschutz- oder Naturschutzverordnung.
Ich bitte um Verständnis, dass es mir deshalb nicht möglich ist, Ihnen zu Ihrem speziellen Fall einen allgemein gültigen Rat bzw. eine Auskunft zu geben. Ich empfehle Ihnen, Ihre Bebauungswünsche auf einem Lageplan darzustellen und mit Ihrer Bauaufsicht noch einmal abzuklären bzw. eine Bauvoranfrage zu stellen.
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