Gerne nutze ich ihr Angebot und habe eine Frage zum Baurecht:
Ich habe eine Frage zu einer mir benachbarten Grünfläche .
Diese Fläche ist im Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche (Spiel- und Grünfläche) ausgewiesen, wird aber gegenwärtig als Pferdeweide privat genutzt.
Habe ich als Anlieger mit folgenden Gründen :
a) Pferdehaarallergie
b) Kinder die die Spielfläche nutzen wollen
die Möglichkeit die Gemeinde zur Gestaltung und Freigabe ( an alle da öffentliche Grünfläche !!) dieser Fläche zu bewegen ? Oder kann die Gemeinde schadlos (gegen die beschlossene Ortssatzung) die Fläche (landwirtschaftlich) als Pferdeweide verpachten und nutzen. Oder ist letzteres zeitlich befristet möglich ?
Vielen Dank für ihre Auskunft.
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