Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo CL,
das Baugesetz gibt als Voraussetzung vor, dass das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst "genutzt" sein muss. Wenn Sie sich lediglich mit Ihrem Wohnsitz dort anmelden, tatsächlich dort aber nicht wohnen, "nutzen" Sie das Gebäude nicht. Die gesetzliche Voraussetzung hätten Sie somit nicht erfüllt.
Die Frage, ob geprüft wird, dass man wirklich in dem Gebäude gewohnt hat, kann ich nicht beantworten. Dies wird je nach Sachlage entschieden. Bei falschen Angaben besteht die Gefahr, dass eine erteilte Baugenehmigung nachträglich für ungültig erklärt werden kann mit ggf. weitreichenden Folgen.
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