Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
|
Hallo Ralf,
Ihrer Anfrage entnehme ich, dass Ihnen die Bestimmungen des Baugesetzbuches zum Bauen im Außenbereich (§ 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB) bekannt sind.
Die Eigennutzung über längere Zeit ist eine der Grundvoraussetzungen, die erfüllt sein muss, um die begünstigenden Bestimmungen zum Abriss und Neubau eines Wohnhauses im Außenbereich in Anspruch nehmen zu können.
Die Auskunft Ihres Sachbearbeiters ist somit korrekt. Hinzu kommt, dass die Rechtsprechnung zur Frage der Dauer der Eigennutzung überwiegend von 4 Jahren ausgeht. Man ist Ihnen deshalb mit 2 Jahren schon sehr entgegen gekommen.
Die Regelungen im Baugesetzbuch lassen es nicht zu, dass persönliche Umstände des Bauherrn (in Ihrem Fall die Tatsache, dass Sie ein Haus gekauft haben, das nicht bewohnbar ist) in die Prüfung zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens mit einfließen.
Ich bedaure sehr, dass ich Ihnen nicht weiter helfen konnte.
|