Geschrieben von:
Rainer Harperscheidt
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Erstmal ein dickes Lob für die Fachleute die hier antworten.
Man macht sich echt Mühe und das ist "super" !
Ich habe eine Frage zum Grundstückkauf und desen Nutzung.
Am Samstag haben wir uns ein Grundstück angesehen und wir sind total begeistert.
Es handelt sich um ein 800qm großes Grundstück, Abmessung ca 14x65 m. Es hat
leider nur einen Haken. Im vorderen Bereich ist das GS schräg zugeschnitten und
läuft 10m aus. Dementsprechend wollten wir vorne ie Garagen quer setzen und
das Haus etwas zurückliegend errichten. Nun gut.
Im Auszug im Liegenschaftkataster ist dieses Flurstück mit "GFU" bezeichnet.
Also denk ich mir : Super ! Klasse ! Bauvoranfrage und los geht´s
Ich also beim Bauamt angerufen und die Mitarbeiterin meinte : Ist alles richtig so, aber....
auf Ihrem Grundstück verläuft die Grenze zwischen Außen- und Innenbereich nach
§34 mitten durch das Grundstück ! Mein Angst ist nun das ich zumindest meine
Terasse und event. Gartenhäuschen vergessen kann weil ich im Außenbreich
doch nicht bauen darf.
Gibt es einen Möglichkeit dieses zu ändern und kann ich mein Neubauvorhaben
auf diesem Grundstück in den WInd schiessen ?
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