Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Schnaggel,
hinsichtlich der Vorschriften im Zusammenhang mit Treppen kann ich Ihnen folgendes sagen: Bei einer Absturzhöhe von mindestens 1,00m ist eine Umwehrung mit einer Höhe von 90cm erforderlich. Bei Treppen müssen die freien Seiten durch Geländer gesichert sein. Dies können Sie der Landesbauordnung § 43 ( Umwehrungen) und § 38 ( Treppen) entnehmen.
Zu den geschilderten Sicherheitsbedenken wegen des fehlenden Deckels des Stromkastens sowie der fehlenden Steckdosenabdeckungen möchte ich § 3 Abs. 2 LBO zitieren, wonach bauliche Anlagen so anzuordnen, zu errichten , zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet sind. Ob es sich bei den von Ihnen beschriebenen Mängeln tatsächlich um solche handelt, die Leben und Gesundheit gefährden, kann ich jedoch von hieraus nicht beurteilen.
Möglicherweise kann Ihnen die für Ahrensburg zuständige Bauaufsicht weiterhelfen.
Diese ist unter Telefon: 0 41 02- 77 oder persönlich in der Manfred- Samusch- Straße 5 in 22926 Ahrensburg zu erreichen.
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