Geschrieben von:
Louisa Eberhardt
Bauaufsicht
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Hallo Hans,
ich kann Ihren Unmut nachvollziehen.
Haben Sie denn schon das Gespräch mit der genehmigenden Behörde gesucht ? Ich meine hiermit nicht uns als Bauaufsicht, sondern das Bauamt des Amtes Trittau. Denn nach Ihren Ausführungen – und so sieht es auch der Gesetzgeber vor – ist Entwässerung Sache der Gemeinde. Ich würde Ihnen ein solches – hoffentlich klärendes – Gespräch gern ans Herz legen wollen.
Da wir zwar den Bauantrag, aber nicht den Entwässerungsantrag, genehmigen, kann ich Ihnen leider überhaupt nicht weiterhelfen.
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