Guten Morgen, darf ich - nach Überprüfung Ihrer o.g. Hinweise - noch eine Zusatzfrage stellen ?
1) Es gibt keinen Grundbucheintrag zur Abwasserentsorgung der beiden Doppelhaushälften/Grundstücke.
2) Es besteht ebenfalls kein entspr. Eintrag im Baulastverzeichnis.
3) Die Abwassersatzung der Gemeinde erfordert "vor Genehmigungsfähigkeit des Gemeinschaftsanschlusses" eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung zur Regelung bei Pflege, Wartung und Reparatur der gemeinsamen Abwasserleitungen.
4) Obwohl 1) und 2) zu 3) nicht existieren, hat das "Bauamt" per grünem Stempel den Vorbesitzern die Genehmigung des "Gemeinsamen Anschlusses" im Abwasserplan erteilt !
Das führt jetzt zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen den "Nachfolgern"
5) Macht das "Bauamt" als Genehmigungserteiler es sich nicht zu einfach, die Sache jetzt dem privaten Nachbarschaftsrecht zuzuschieben ?
6) Es hätte nach meinem Rechtsempfinden (Laie) die Genehmigung nie erteilt werden dürfen mangels 1) und 2).
7) Müsste
könnte die Genehmigung des Abwasserplanes jetzt nicht nachträglich aufgehoben werden und jeder der beiden Grundstückseigentümer müsste "von Amts wegen" verpflichtet werden, entweder die Regelung ( zu 1 und oder 2) nachzureichen - oder aber jeweils autark sich selbt eigenständig an die öffentliche Abwasserentsorgung anschliessen - zumal das zwanglos möglich ist. Es geht ja nur darum, dass der neue Nachbar "nicht will" und sein Abwasser kostenlos über den Keller und das Grundstück weiterhin entsorgen möchte, ohne Regelungen nach 1) oder 2) abschliessen zu wollen. Alle diesbezüglichen Gesprächsversuche werden von ihm abgelehnt.
8) Ich hoffe, dass der "Verursacher des grünen Stempels" (Bauamt), der die Voraussetzungen offensichtlich nicht geprüft hat, sich hier "doch noch etwas verantwortlich fühlt". ( Wie gesagt, ich bin Laie - aber durch Mobbing der neuen Nachbarn inzwischen sehr betroffen..............)
|