Guten Tag,
aufgrund der kompetenten Beratung, möchte ich mich über die Möglichkeit eines Neubaus im Aussenbereich informieren.
Folgender Sachverhalt liegt vor:
Ich habe die Möglichkeit, ein sehr heruntergekommenes Wohnhaus, das sich im Aussenbereich befindet, zu erwerben. Vorraussetzung ist natürlich, dass ich es irgendwann abreißen und ein neues Haus errichten kann.
Da das Haus kaum als Wohnung genutzt werden kann, habe ich mich gefragt, ob es nicht möglich ist, dass ich mich dort lediglich anmelde (erster Wohnsitz). Nach der längeren Zeit, die man warten muss (3 Jahre), könnte ich doch einen Bauantrag für einen Ersatzbau stellen, oder?
Wird geprüft, ob man dort wirklich gewohnt hat?
Bis vor kurzem wurde das Wohnhaus noch vom vorherigem Eigentümer bewohnt.
MfG
CL
|