Hallo Frau Bebensee,
erst einmal vielen Dank für die zügige auskunft :-)
So ganz verstanden habe ich das aber leider noch nicht :-0
1. Die Hütte dient als Abstellraum (Gargenersatzraum sozusagen). Eine Garage ist anzeigen- und genehmigungsfrei; richtig?! Die Holzhütte aber nicht?
2. Der Carport ist an der längsten Seite < 9,00 m, also auch anzeigen- und genehmigungsfrei; richtig?!
A. Szenario 1: Carport und Gargenersatzraum sind miteinander verbunden und sind zu keiner Seite > 9,00 m, h < 2,75 m (umbauter Raum ~ 202,50 m³), also auch anzeigen- und genehmigungsfrei; richtig?!
B. Szenario 2: Carport und Gargenersatzraum werden in einer Flucht hintereinander gestellt ohne mit einander verbunden zu sein (Abstand zwischen C. und G. ca. 30 cm). Einzellängen der von Carport und Gargenersatzraum < 9,00 m, h < 2,75 m. Zusammenaddiert jedoch > 9,00 m ( [5,50 + 6,00] x 2,50 m = ~86,25 m³). Der Nachbar, der auf die Gesamtlänge schaut hat (wie bereits erwähnt) nichts dagegen. Und diese Vohaben wäre dann nicht anzeigen- und genehmigungsfrei?!
Schönen Tag noch
K. S.
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