Hallo...
Meine Grundstückszufahrt weist ein Gefälle zu unserem Anliegerweghin auf. Der Anliegerweg gehört anteilg mir. Der Anliegerweg besitzt eine Rigole für deren Oberflächenwasser. Eine Dräinrinne zwischen Zufahrt und Anliegerweg ist geplannt, jedoch wohin mit dem Wasser in der Rinne. Ist es gestattet das Wasser in einen ca. 50 cm tiefen Sickerschacht / -grube (mit Kiesfüllung) einzuleiten
Wer kann mir sagen, wenn dieses verboten ist, wie ich das Oberflächenwasser sonst abführen könnte.
MfG K. S.
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