Schließen
Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Thema: Carport und Holzhütte
Autor
Beitrag
Geschrieben von: K. S.
Verfasst am: 29.08.2007 13:02:43 Titel: Carport und Holzhütte
Hallo...
ist folgender Bau genehmigungspflichtig:
Carport b x l = ca. 3,00m x 6,00m angrenzend (jedoch baulich getrennt) eine Holzhütte (für Fahrräder, Gartengeräte,etc.) b x l = ca. 3,00m x 5,50m
Der Nachbar, der auf die längere Seite derkombination schaut hat nichts dagegen, da sein Carport direkt an die Holzhütte grenzen würde, sodaß besagter Nachbar nur 6,00m vom Carport sieht.
Schönen Tag noch und danke für eine Antwort.
K. S.