Hallo...
ist folgender Bau genehmigungspflichtig:
Carport b x l = ca. 3,00m x 6,00m angrenzend (jedoch baulich getrennt) eine Holzhütte (für Fahrräder, Gartengeräte,etc.) b x l = ca. 3,00m x 5,50m
Der Nachbar, der auf die längere Seite derkombination schaut hat nichts dagegen, da sein Carport direkt an die Holzhütte grenzen würde, sodaß besagter Nachbar nur 6,00m vom Carport sieht.
Schönen Tag noch und danke für eine Antwort.
K. S.
|