Geschrieben von:
Sascha Brucksch
|
Ist ja schnon ´ne Weile her.
Bin soeben zufällig auf diesen, drei Jahre alten Bericht gestossen.
Nun zu meiner Frage:
Ich bin Baumschulgärtner und Gartenbautechniker, seit 10 Jahren erfolgreich selbstständig im Garten- und Landschaftsbau.
Ich suche nach finanzierbaren Grundstücken in unserer Gemeinde im Rheinland, oder Umgebung, um Lagerhalle nebst Büro- und Sozialräumen zu bauen. Für Materialien, Schüttgüter u.s.w. benötigen wir jedoch deutlich mehr Freiflächen als Hallenflächen.
Mir ist bekannt, dass landwirtschaftliche Betriebe durchaus eine Halle etc. auf landwirtschaftlicher Fläche bauen dürfen, für Maschinen, Geräte, Werkzeuge etc.
Sind wir, bin ich, auch ein landwirtschaftlicher, \\\"priviligierter\\\" Betrieb, als gelernter Baumschulgärtner, sofern ich neben dem Garten- und Landschaftsbau auch ein paar Hektar Baumschulfläche kultiviere??
Und, auf Grund welchem Paragraphen in welchem Gesetzbuch ist das so bzw. ist das nicht der Fall?
Vielen Dank.
S. Brucksch
|