Internetportal Kreis Stormarn

  Willkommen im Stormarnforum

Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
Buergerportal Kreis Stormarn
 

Schließen Bis auf weiteres können vom Fachdienst Bauaufsicht keine fachlichen Auskünfte gegeben werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Thema: Veranda/ Eingangsterasse

Autor Beitrag
 Verfasst am: 21.08.2007 10:33:40 Titel: Re: Veranda/ Eingangsterasse
Hallo Franziska,

zu Terrassen haben wir in der Vergangenheit bereits häufiger Stellung genommen (siehe in diesem Forum unter „Terrassenüberdachung“ (Peter K. vom 11.07.2007), „Glasdach über Kellerabgang und über Teil der Terrasse“ (Kasimir Ilgner vom 07.08.2006), „Sichtschutzzaun nach einer Terrassenwand“ (Hartmut Peters vom 11.10.2005) und „Teilüberdachung der Terrasse“ (Drenner vom 08.03.2004).

Dort finden Sie im Prinzip auch die Gesichtspunkte, die beim Bau einer Terrasse beachtet werden müssen.

Die Merkmale einer Terrasse haben wir übrigens auch in unserem Baulexikon aufgelistet (siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bid=262 ).

Eigentümer/innen von Doppelhaushälften und Reihenhausscheiben bilden baurechtlich eine Schicksalsgemeinschaft, weil die einzelnen Gebäude an mindestens einer Grenze aneinander gebaut sind (siehe auch unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=2&bid=189 ). Sie sollten deshalb vor Umsetzung Ihrer Maßnahme mit Ihren Nachbarn sprechen und ggf. auch die Bauaufsicht konsultieren.

Eine bis zu 1 m hohe, nicht überdeckte Terrasse, ist zwar nach Landesrecht in den Abstandflächen zulässig. Dennoch könnte ein für Ihr Grundstück gültiger Bebauungsplan eine „anderweitige Festsetzung“ treffen und die Terrasse an dem von Ihnen gewünschten Standort (außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen) ausschließen (vgl. § 23 Abs 5 Satz 2 BauNVO unter http://bundesrecht.juris.de/baunvo/__23.html ).

Soll Ihre Terrasse höher als 1 m werden, löst sie bauordnungsrechtlich Abstandflächen aus (vgl. § 6 Abs. 9 Satz 2 LBO unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P6.htm ) und könnte auch bauplanungsrechtlichen Bedenken begegnen.



Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
Navigation: nach obenNach oben
Beitrag beantworten
Betreff:
Name:
Beitrag:
  Tragen Sie hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um über neue Beiträge/Antworten zu diesem Thema informiert zu werden (optional):
E-Mail-Adresse

Sicherheitsabfrage

Um Spam-Missbrauch zu verhindern, bitten wir Sie
folgende Zeichen in das Textfeld einzugeben
captchaNeue Sicherheitsgrafik generieren

Bitte geben Sie hier die oben abgebildeten Zeichen ein:

  Abbrechen