Geschrieben von:
Mona Steinke
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand helfen bez. § 34 (1) BauGB ? Bei einer Bauvoranfrage sind sich Bauaufsichtsbehörde und Gemeinde nicht einig. Die Bauaufsicht sieht das Grundstück im Innenbereich, also innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, die Gemeinde wiederum sieht den Bebauungszusammenhang nicht, verweigert also ihr Einvernehmen. Dazu muss man anmerken, dass das Grundstück in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, trotzdem waren von Seiten der Behörden (Naturschutzbehörde, Forstamt, Strassenbauamt) alle Stellungnahmen positiv.
Wieso kann die Gemeinde den gleichen Sachverhalt negativ bewerten ? Was kann man noch tun ?
Viele Grüße,
Mona Steinke
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