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Thema: Dacheindeckung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 25.07.2007 08:53:28 Titel: Re: Dacheindeckung
Hallo Herr Bender,

die Dachumdeckung dürfte sich nach Ihrer Beschreibung auf die Statik auswirken und deshalb höchstwahrscheinlich nach § 68 Abs. 1 LBO (bau)genehmigungspflichtig sein (siehe unter http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P68.htm ).

Die Baugenehmigungs- und –anzeigefreiheit des § 69 Abs. 4 LBO würde nur dann greifen, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Nr. 17 LBO gegeben wären (vgl. http://sh.juris.de/sh/BauO_SH_2000_P69.htm ).

Ob evtl. Festsetzungen eines gültigen Bebauungsplans oder – falls des Grundstück im Außenbereich ( siehe unter http://www.kreis-stormarn.de/service/begriffe/index.php?bereich=1&bid=122 ) liegen sollte – natur- oder landschaftsschutzrechtliche Belange dem Vorhaben entgegen stehen, lässt sich ohne weitere Angaben zur Lage des Grundstücks nicht beurteilen.



Mit freundlichem Gruß
Jens Bebensee
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