Geschrieben von:
steinchen999
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Lieber Leser,
ich bin Landwirt und habe große Flächen im Außenbereich (mehr als 20 ha). Auf 4 ha davon stehen 2 Unterstände seit mehr als 25 Jahren. Der eine ist nun abgängig weil die zuständige Gemeinde die Wege und Bäche nicht ausreichend pflegt. Der Weg ist durch Überschwemmung abgetragen und das Wasser fließt ungehindert durch einen der Unterstände, sowie in großen Mengen auf meine Flächen, so dass die Tierhaltung wie bisher nahezu unmöglich wird.
Ich würde nun gerne in ausreichendem Abstand zum Wald diesen Unterstand an erhöhter und trockener Stelle neu errichten und dafür den alten (welcher viel zu nah an der Bewaldung liegt, mittlerweile) abreißen.
Wie sehen Sie die genehmigungsfähigkeit für einen previligierten Landwirt?
Mit freundlichem Gruß
Kirsten Carinhas
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