Hallo Herr Bebensee, nette Erklärung für einen komplizierten Sachverhalt.
Hoffe, nun wird es (nicht) weniger kompliziert:
Habe einen 1/2 Grundstücksanteil auf einem 4000 qm großen Grundstück mit einem Zweifamilienhaus.
Es gibt zu der einen Hälfte eine bestehende Doppelgarage mit verbundener Einzelgarage.
Nun möchten wir gern Garagen aufstellen/bauen. Ich habe ja bislang verstanden, das eine Garage außen maximal 9 m lang und 2,75 hoch sein darf mit einer Mindeststellfläche innen von 5 m Länge. Welche Breite ist dabei maximal zulässig?
Wenn ich davon ausgehe, das ja 1 bis 3 notwenige Garagen pro Einfamilienhaus baugenehmigungsfrei sind, welcher Abstand ist dort unter den einzelnen Garagen zueinander einzuhalten und darf dieser auch seitlich 0 m betragen, solange es separate Garagen sind?
Und gehe ich richtig davon aus, das dies auch für einen Einfamilienanteil an einem Zweifamilienhaus gilt - wir also auf diesem Grundstück noch drei Garagen erstellen dürfen?
Gilt für Fertigbetongaragen, die einfach nur hingestellt werden wie Container, ein anderes Recht mit eventuell mehr Garagen pro Einfamilienanteil an einem Zweifamilienhaus?
Danke im voraus für die schnelle Beantwortung, um eventuell noch das schöne Bauwetter ausnutzuen zu können.
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