Geschrieben von:
Frank K., Architekt
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Guten Tag,
meine Frau und ich haben folgendes Problem : Seit Ende Oktober 2006 liegt uns eine Baugenehmigung für die Erweiterung eines Wohnhauses um 60 Quadratmeter im Außenbereich einer Gemeinde im Rheinisch - Bergischen Kreis ( anliegend an Köln ) vor. Um diese Baugenehmigung hatten wir uns vorher bereits insgesamt 71/2 Monate intensivst bemüht. Im Dezember 2006 flatterte uns ein Wurfblatt in den Briefkasten des von uns noch unbewohnten Hauses : Darin wurden für das Jahr 2007 Kanalbauarbeiten mit "zeitlichen Einschränkungen der Zufahrtsmöglichkeiten" zum Grundstück angekündigt. Seit März 07 baut eine private Firma am Kanal der teilweise nur 4 Meter breiten Straße. Nun erhielten wir einen neuen Wurfzettel mit der Ankündigung der Kanálbaufirma, die Straße sei werktags von 7.30 - 16.00 Uhr gesperrt.
Nach langer Planung, Ausschreibung und Vergabe haben wir jetzt eine Holzbaufirma gefunden, die die Aufstockung innerhalb 6 -8 Wochen erstellen will. Leider verwehren uns die Stadtwerke als Auftraggeber jede klare Aussage über großzügigere zeitliche Zufahrtsmöglichkeiten zum Grundstück ( bis November 2007 ). Natürlich können wir nicht noch einen Sommer verstreichen lassen, bevor wir endlich bauen ! Wie ist aus Ihrer Sicht die Rechtslage ?
MFG Frank. K.
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