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Thema: Terassenüberdachung

Autor Beitrag
 Verfasst am: 31.01.2005 07:22:32 Titel: Re: Terassenüberdachung
Guten Morgen, Jörg,

eine Terrasenüberdachung ist im Zusammenhang mit dem dazugehörigen Haus zu sehen und -im Gegensatz zu Markisen- baugenehmigungs- bzw. bauanzeigepflichtig.
Sollte es für Ihre Reihenhaussiedlung einen Bebauungsplan geben, müsste zunächst die planungsrechtliche Zulässigkeit anhand der geltenden B-Planfestsetzungen wie Baugrenzen, GRZ usw. geprüft werden; den Bebauungsplan -wenn es denn einen gibt- können Sie bei der unteren Bauaufsicht Bad Segeberg einsehen. Hier müsste Ihr Nachbar auch den erforderlichen Bauantrag bzw. die Bauanzeige einreichen.
Ob eine schriftliche Einverständniserklärung der betroffenen Nachbarn ausreicht oder eine Baulast als Anbauverpflichtung eingetragen werden muss, ist davon abhängig, ob die Grundstücke real oder nach Wohnungseigentum (WEG) geteilt sind.
Um diese Beurteilungskriterien zu erfragen, wenden Sie sich am besten an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in in Bad Segeberg.

Viele Grüße aus dem Nachbarkreis

Carola Haage



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