Wir wohnen in Bad Segeberg in einer Reihenhaussiedlung ( Mittelhäuser ). Unser Nachbar möchte sich die Terasse überdachen lassen. Diese soll über die ganze Breite des Grundstückes gehen, u.a. auch direkt an unsere Grundstücksgrenze. Die Anlage soll 2.5 Meter hoch werden.
Unsere Bedenken, daß wir dadurch weniger Sicht haben, nimmt der Nachbar nicht ernst.
Muß er denn nicht für eine solche Terassenüberdachung eine Baugenehmigung haben?
Und was würde er denn von uns dafür benötigen, nur eine schriftliche Einverständniserklärung oder müßten wir zu unseren Lasten sogar eine Baulast eintragen lassen?
|